Hausordnung der Grundschule Niederbrombach


Die Grundschule Niederbrombach hat einen Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen. Alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Bedienstete und Eltern tragen zur Erfüllung dieses Auftrages bei. Die vorliegende Hausordnung, die als Ergänzung des Schulgesetzes und der Grundschulordnung verstanden werden soll, regelt das Zusammenleben dieser Personen an unserer Schule, das durch Höflichkeit und Hilfsbereitschaft, sowie gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung gekennzeichnet sein sollte.

1. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

- Es ist den Schülerinnen und Schülern strengstens untersagt, gefährliche und
gesundheitsgefährdende Gegenstände (z. B. Waffen, Messer, Feuerzeuge) und
Substanzen mit in die Schule zu bringen.
- Das Mitbringen elektronischer Geräte (Handy, MP3-Player, Tablet etc.) ist nur
in Ausnahmesituationen gestattet.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist das Kaugummikauen untersagt.
- Während des Unterrichts soll möglichst nicht getrunken werden. Über Ausnahmen
(z. B. nach sportlichen Anstrengungen, aus gesundheitlichen Gründen, wetterbedingt)
entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
- Jegliche Gewalttätigkeiten sind zu unterlassen.
- Schubsen und Drängeln sind im Schulgebäude untersagt.
- Durch das Schulgebäude gehen die Schülerinnen und Schüler langsam, und sie
verhalten sich leise.
- Das Springen von den Treppen ist zu unterlassen.
- Zur Gewährleistung der Sicherheit ist es verboten, mit Gegenständen zu werfen.
- Abfälle sind im Schulhaus und auf dem Schulgelände an den vorgesehenen Stellen zu
entsorgen.
- Die Toiletten sind nur zur Verrichtung einer Notdurft aufzusuchen und müssen sauber hinterlassen werden.
- Die mutwillige Beschädigung von fremdem Eigentum ist untersagt. Bei Schäden und
Verlusten, die durch Schüler/-innen verursacht werden, haften die
Erziehungsberechtigten.
- Es ist nicht gestattet Kleidungsstücke und anderes Eigentum von Mitschüler/-innen zu verstecken und zu entfernen.
- Bei Feueralarm gilt für alle der geübte Ablaufplan
- Sollte sich ein Unfall ereignen, ist sofort 1. Hilfe zu leisten und die nächste Lehrkraft
zu benachrichtigen. Jeder Unfall, der sich auf dem Weg zur Schule oder auf dem
Schulgelände ereignet, ist im Sekretariat zu melden.
- Bei Verletzungen auf dem Weg zur Schule oder auf dem Schulgelände ist dies sofort
einer Aufsichtsperson zu melden.
- Die Eltern werden gebeten während des Abholens oder Bringens ihrer Kinder in der
Vorhalle zu verbleiben.
- Es sollten keine Wertgegenstände oder größere Mengen an Bargeld mit in die Schule
gebracht werden. Haftungsansprüche gegen die Grundschule Niederbrombach, die
sich auf den Verlust von materiellen Wertgegenständen oder Bargeld beziehen, sind
grundsätzlich ausgeschlossen. Auch kleinere Beträge sind nicht in der Garderobe zubelassen. Werden Geld oder sonstige Gegenstände gefunden, so sind diese im
Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben.
- Vor dem Sportunterricht sind alle Schmuckgegenstände (Ohrringe, Halsketten,
Armbänder, Ringe usw.) von den Schüler/-innen abzulegen.

1.2 Auftreten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

- Die Lehrkräfte und Bedienstete sind von den Schülerinnen und Schülern zu grüßen.
Die Grußerwiderung gehört zum höflichen Umgang untereinander.
- In der Schule sind parteipolitische Betätigung und Firmenwerbung untersagt. Das
Anbringen von Plakaten, Bildern oder sonstigen Gegenständen oder Materialen im
Schulgebäude oder auf dem Schulgelände ist nur mit Genehmigung der
Schulleitung (Schulstempel) an den dafür ausgewiesenen Stellen statthaft.
- Das zur Schau stellen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist generell verboten. Das
Gleiche gilt für das Tragen von Kleidungsstücken, durch deren Aufschrift oder
Markenlabel eine Zuordnung zu einer politischen Richtung oder Gesinnung sichtbar
wird.
- Das Betreten von unbefugten Personen ist durch Verschließen des Schulgebäudes zu
verhindern.
- Besucher melden sich im Sekretariat oder im Lehrerzimmer an.


2. Verhalten während der Pause

- Jegliche Gewalttätigkeiten sind zu unterlassen.
- Das Benutzen von Schimpfwörtern ist verboten.
- Auf dem Pausenhof achten die Schüler/-innen aufeinander.
- Während der Pause befinden sich alle Schüler/-innen auf dem Pausenhof.
- Es ist untersagt sich vom Schulgelände während der Pause zu entfernen.
- Es ist verboten sich während der Hofpausen auf den Gängen und in den
 Klassenräumen aufzuhalten.
- Während der Pausen in den Wald zu gehen ist verboten.
- Bäume und Sträucher dürfen während der Pause nicht mutwillig beschädigt werden.
- Das Werfen von Steinen, Stöcken und Schneeballen oder Ähnlichem während der
Pause ist untersagt.
- Bei schlechtem Wetter sind das Spielen auf den Klettergerüsten sowie das Mitnehmen
von schuleigenen Spielgeräten zu unterlassen und das Betreten des Fußballplatzes
untersagt.
- Am Ende der Pause stellen sich die Klassen geordnet in den hierzu gekennzeichneten
Bereichen auf und warten bis sie von der Lehrkraft abgeholt werden.


3. Elternmitwirkung

- Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder regelmäßig und pünktlich am
Unterricht (Unterrichtsbeginn: 800 Uhr) und anderen verbindlichen
Schulveranstaltungen teilnehmen.
- Kinder, die nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen vor Unterrichtsbeginn
durch ein Elternteil oder einer von ihm beauftragte Person, entschuldigt werden.
- Unterbleibt eine Entschuldigung bis spätestens 830 Uhr, entscheidet die Schulleitung
über das weitere Vorgehen.- Eine Beurlaubung eines Kindes ist nur in Ausnahmefällen möglich. 
Beurlaubungen bis zu drei Unterrichtstagen werden von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer, ab vier Unterrichtstagen, sowie unmittelbar vor und nach den Schulferien, vom Schulleiter ausgesprochen. Die Beurlaubung muss rechtzeitig schriftlich beantragt werden. Versäumter Unterrichtsstoff ist eigenverantwortlich nachzuholen.
- Eltern sollten ihre Kinder nicht vor offiziellem Schulbeginn zur Schule bringen. Vor
7.45 Uhr findet keine Beaufsichtigung durch Lehrkräfte statt, die Verantwortung zur
Beaufsichtigung liegt bis 7.45 Uhr bei den Eltern
- Eltern können ihre Kinder bis 12.10 Uhr (Klassenstufen 1 und 2) beziehungsweise 13.20 Uhr (Klassenstufen 3 und 4) von der Schule abholen. Kinder, die erst danach abgeholt werden können, müssen zur Nachmittagsbetreuung angemeldet werden. Nach oben genanntem offiziellen Schulende wird keine Beaufsichtigung durch Lehrkräfte gewährleistet.
- Beim Bringen oder Abholen ihrer Kinder halten sich die Eltern auch in Schulnähe und auf dem Schulgelände an die Straßenverkehrsordnung und parken nur auf den dafür vorgesehenen und eingezeichneten Parkflächen.
- Es liegt in der Verantwortung der Eltern, dass ihre Kinder ausreichend gesunde
Verpflegung für den gesamten Schultag mitbringen.
- Die Eltern sind verpflichtet, bei ihrem Kind festgestellte meldepflichtige Krankheiten
nach § 34 des lnfektionsschutzgesetzes (lfSG) (z.B. Keuchhusten, Diphtherie, Mumps,
Scharlach, Windpocken, Meningokokken-lnfektionen, Kopflausbefall) der Schule
unverzüglich zu melden. Erkrankte Kinder dürfen erst nach vollständiger Gesundung
wieder zum Unterricht erscheinen.
- Eltern tragen gemeinsam mit der Schule die Verantwortung, sich um die Erziehung
und Bildung ihres Kindes zu kümmern. Daher sind Eltern angehalten, regelmäßig die
Erledigung der Hausaufgaben zu kontrollieren, für die Vollständigkeit von
Arbeitsmaterialien zu sorgen und ihrem Kind die Geldbeträge mitzugeben, die für
Unterrichtsvorhaben benötigt werden.
- Gemäß § 2 Absatz 3 des Schulgesetzes sind Schule und Eltern zu partnerschaftlicher
Zusammenwirkung und gegenseitiger Unterrichtung in allen für das Schulverhältnis
bedeutsamen Fragen verpflichtet. Es liegt daher in der Verantwortung der Eltern,
Elternbriefe zu lesen und gegebenenfalls ausgefüllt pünktlich abzugeben und durch
das Wahrnehmen von Elternabenden oder persönlichen Terminen mit Lehrkräften
Interesse an ihrem Kind und dessen Lernfortschritt zu zeigen.
- Eltern sollen den Kindern Vorbilder sein. Deswegen befolgen sie in der Schule
geltende Regeln und leben den Kindern unserer Schule ein respektvolles Verhalten
gegenüber Mitmenschen vor.
- Änderung der persönlichen Verhältnisse (Umzug, die Absicht der Eltern Ihr Kind an
einer anderen Schule anzumelden etc.) sind unverzüglich mitzuteilen. Die Eltern oder
sonstige, von ihnen ausgewiesene Personen, müssen während der Unterrichtszeit
jederzeit erreichbar sein. Die Eltern tragen Sorge für die Angabe einer aktuellen
Telefonnummer bzw. „Notfallnummer“.

4. Verschiedenes

- Außerschulische Besucher oder Benutzer von Einrichtungen dieser Schule
verpflichten sich ebenfalls zur Einhaltung dieser Hausordnung.
- Außerunterrichtliche Veranstaltungen sind dem Schulleiter zu melden und
gegebenenfalls durch ihn genehmigen zu lassen. Bei diesen Veranstaltungen ist dieverantwortliche Lehrperson für die Einhaltung der Hausordnung und der Sicherheit der Schule verantwortlich.
- Defekte an Teilen der Einrichtung und des Gebäudes (insbesondere Schäden an
Fenstern, Türen, Beleuchtung, Elektrik, Tafeln, Möblierung, Kunststoffwänden, ...)
sind unverzüglich dem Hausmeister zu melden.
- Gemäß dem Rheinland-Pfälzischen Nichtraucherschutzgesetz (NRauchSchG RP) vom 05.10.2007, § 5 ist das Rauchen auf dem gesamten Schulgrundstück verboten und
wird auch nicht in den Eingangsbereichen gestattet.

Schlussanmerkung

Bei Verstößen gegen die Hausordnung müssen die Schüler/-innen mit Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen oder Schadenersatzansprüchen auf der Grundlage der entsprechenden Festlegungen des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes rechnen.
Bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen können Sonderregelungen erlassen werden.
Diese Hausordnung wurde von der Gesamtkonferenz am 13.02.2017 beschlossen ist im Einvernehmen mit dem Schulausschuss sowie im Benehmen mit dem Schulträger und dem Schulelternbeirat erlassen und tritt am 01.10.2017 in Kraft.